Bedingungen des Partnerprogramms
Zuletzt aktualisiert: 7. September 2026
1. Gegenstand
Das Partnerprogramm von Wedillybird ermöglicht es Content-Creatorinnen und -Creatoren, Hochzeitsplanerinnen und allen, die Paare begleiten, Wedillybird zu empfehlen und eine Provision auf die so erzielten Verkäufe zu erhalten. Diese Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen Wedillybird („wir“) und der zum Programm zugelassenen Person („der Partner“). Sie betreffen nicht die Empfehlung unter Privatpersonen, die zu einem im Dienst einlösbaren Guthaben führt und den Allgemeinen Nutzungsbedingungen unterliegt.
2. Aufnahme und Status des Partners
Der Zugang zum Programm erfolgt auf Einladung: Wir erstellen das Partnerkonto, seinen Code und seinen Link. Eine unaufgeforderte Bewerbung begründet keinen Anspruch. Der Partner handelt vollständig eigenständig. Das Programm begründet weder ein Arbeitsverhältnis noch ein Auftragsverhältnis, keine gemeinsame Gesellschaft und keine Exklusivität auf einer der beiden Seiten. Der Partner kommt für seine steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten selbst auf und versichert, sofern sein nationales Recht dies verlangt, über den Status zu verfügen, der ihm die Ausstellung einer Rechnung erlaubt.
3. Empfehlungslink und Aktionscode
Wir stellen dem Partner einen Empfehlungslink (in der Form wedillybird.com/?ref=CODE) zur Verfügung und, sofern ein Rabatt für sein Publikum vorgesehen ist, einen Aktionscode mit derselben Zeichenfolge. Der Code gilt für die Paartarife (Essential und Premium). Er gilt weder für Profi-Abonnements noch für die HD-Option nach der Hochzeit. Der Code ist ab seiner Erstellung zwölf Monate gültig und kann verlängert werden. Der Partner darf ihn weder übertragen noch weiterverkaufen noch Varianten davon erstellen.
4. Zuordnung der Verkäufe
Ein Verkauf wird dem Partner in zwei Fällen zugeordnet: — der Käufer hat innerhalb der vorangegangenen dreißig Tage auf seinen Empfehlungslink geklickt; wurden mehrere Empfehlungslinks aufgerufen, ist der zuerst empfangene maßgeblich; — oder der Käufer hat seinen Code beim Bezahlen eingegeben. Ist keine dieser beiden Bedingungen erfüllt, entsteht kein Provisionsanspruch, insbesondere wenn der Käufer seine Cookies gelöscht oder das Gerät gewechselt hat, ohne den Code einzugeben. Für eigene Käufe erhält der Partner keine Provision.
5. Provision
Die Provision ist ein Prozentsatz des von Wedillybird tatsächlich vereinnahmten Nettobetrags, nach Abzug etwaiger Rabatte. Wedillybird ist umsatzsteuerpflichtig: Bei einem in Euro abgerechneten Verkauf wird die Mehrwertsteuer von 20 % vor der Berechnung abgezogen, nach derselben Aufschlüsselung wie auf der dem Paar ausgestellten Rechnung. Bei einem außerhalb der Europäischen Union abgerechneten Verkauf fällt keine französische Mehrwertsteuer an, und der Nettobetrag entspricht dann dem vereinnahmten Betrag. Die Provision beträgt 20 %, sofern mit dem Partner schriftlich kein anderer Satz vereinbart wurde. Beispielhaft entspricht ein Premium-Paket zu 59 € brutto 49,17 € netto, also einer Provision von 9,83 €. Rabatt an das Publikum und Provision des Partners dürfen zusammen 25 % des Preises nicht überschreiten. Provisionen werden in der Währung der Transaktion berechnet und ausgezahlt, ohne Umrechnung.
6. Fälligkeit und Stornierung
Eine Provision wird am Tag der betreffenden Hochzeit fällig, frühestens jedoch sieben Tage nach dem Kauf. Diese Frist entspricht dem Zeitraum, in dem das Paar noch eine Rückerstattung erhalten kann. Vor der Auszahlung wird eine Provision storniert, wenn der zugehörige Kauf zurückerstattet, nicht bezahlt oder bei der Bank angefochten wird. Nach der Auszahlung können wir den entsprechenden Betrag mit späteren Provisionen verrechnen.
7. Auszahlung
Der Partner sieht seine zugeordneten Verkäufe und den ihm zustehenden Betrag jederzeit in seinem Partnerbereich. Fällige Provisionen werden per Überweisung ausgezahlt, auf Anfrage und höchstens einmal monatlich, innerhalb von dreißig Tagen nach Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung. Es gilt eine Mindestgrenze von 50 €; darunter wird der Saldo auf die nächste Auszahlung übertragen. Bankgebühren für eine Überweisung außerhalb des SEPA-Raums trägt der Partner.
8. Pflichten des Partners
Der Partner verpflichtet sich: — den kommerziellen Charakter seiner Veröffentlichungen gesetzeskonform klar zu kennzeichnen; in Frankreich muss der Hinweis „publicité“ oder „collaboration commerciale“ während der gesamten Dauer der Werbung sichtbar bleiben; — den Dienst ausschließlich mit seinen tatsächlichen Funktionen darzustellen, ohne Erfolgsversprechen und ohne irreführende Angaben zu Preisen oder Rabatten; — nicht auf die Marke „Wedillybird“ oder ähnliche Begriffe in der Suchmaschinenwerbung zu bieten; — seinen Link oder Code nicht über unaufgeforderte Nachrichten und nicht auf Gutscheinportalen ohne unsere schriftliche Zustimmung zu verbreiten; — Name und Bildmaterial von Wedillybird nur so zu verwenden, wie wir sie bereitstellen. Der Partner äußert sich nicht im Namen von Wedillybird und geht in unserem Namen keine Verpflichtungen ein.
9. Aussetzung und Ende des Programms
Jede Partei kann das Programm jederzeit ohne Frist und ohne Entschädigung beenden. Code und Link werden dann deaktiviert und führen zu keinen neuen Zuordnungen mehr. Liegt kein Verstoß vor, werden bereits fällige und noch fällig werdende Provisionen gemäß Artikel 7 ausgezahlt. Bei Verstoß gegen die Pflichten aus Artikel 8 oder bei Machenschaften zur Erzeugung künstlicher Verkäufe verfallen die noch nicht ausgezahlten Provisionen.
10. Personenbezogene Daten
Der Partner erhält keine Informationen über die Identität der Käufer: Sein Bereich zeigt Beträge, Daten und Status — niemals einen Namen, eine E-Mail-Adresse oder eine identifizierbare Hochzeit. Die Daten des Partners (Identität, Kontaktdaten, Bankverbindung) werden zur Durchführung des Programms und zur Auszahlung der Provisionen verarbeitet und so lange aufbewahrt, wie es unsere buchhalterischen Pflichten verlangen. Wie Rechte ausgeübt werden, steht in der Datenschutzerklärung.
11. Änderungen, anwendbares Recht und Streitigkeiten
Wir können diese Bedingungen ändern. Jede Änderung wird dem Partner dreißig Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt und gilt nicht für bereits zugeordnete Verkäufe. Diese Bedingungen unterliegen französischem Recht. Für Streitigkeiten über ihre Durchführung sind ausschließlich die Gerichte von Paris zuständig, vorbehaltlich zwingender entgegenstehender Vorschriften.